Urteil Strenge Anforderungen an Vorliegen einer Preisüberhöhung
Schlagworte
Strenge Anforderungen an Vorliegen einer Preisüberhöhung
Leitsätze
1. Ein Anspruch auf Neuberechnung überhöhten Mietzinses in Höhe der ortsüblichen Miete lässt sich nach dem Wirtschaftsstrafrecht nicht begründen.
2. Ein Verstoß gegen § 4 Abs. 1 WiStG kommt nur in Betracht, wenn zumindest in dem entsprechenden Teilmarkt (hier: Gewerberäume zum Betrieb einer Eisdiele) ein geringes Angebot an vergleichbaren Räumen vorliegt, also das örtliche Angebot spürbar geringer ist als die Nachfrage (hier verneint).
3. Bei gewerblichen Mietverhältnissen darf allein aus einem auffälligen Missverhältnis zwischen der vereinbarten und der marktüblichen Miete noch nicht auf eine verwerfliche Gesinnung des Vermieters geschlossen werden.
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