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Urteil Streitwertberechnung
Schlagworte
Streitwertberechnung; Berufungswert; zur Hauptforderung gewordene Nebenforderungen; vorgerichtliche Anwaltskosten
Leitsatz
Bisherige Nebenforderungen (hier vorprozessuale Anwaltskosten) werden in der Berufung werterhöhend berücksichtigt, wenn sie weiter verfolgt werden und die Hauptforderung nicht mehr Gegenstand des Rechtsstreits ist.
(Leitsatz der Redaktion)
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