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Urteil Streitwert
Schlagworte
Streitwert, Unterlassung der Fütterung wilder Tauben und anderer Vögel von Mietwohnung aus, Beiordnung eines Notanwalts, mutwillige und/oder aussichtslose Rechtsverfolgung
Leitsatz
Die Beschwer eines zur Unterlassung der Fütterung wilder Tauben und anderer Vögel von seinem Haus aus verurteilten Beklagten richtet sich nach den Nachteilen, die aus der Erfüllung des Unterlassungsanspruchs entstehen, und nicht nach dem im Falle einer Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes. Der Wert kann mit 300 € geschätzt werden.
(Leitsatz der Redaktion)
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