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Urteil Streithelferin
Schlagworte
Streithelferin; Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde
Leitsatz
Die von der Streithelferin der Hauptpartei eingelegte Rechtsbeschwerde ist grundsätzlich als unzulässig zu verwerfen, wenn ihre Nebenintervention bereits vor Einlegung dieses Rechtsmittels rechtskräftig zurückgewiesen worden war.
(Leitsatz der Redaktion)
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