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Urteil Strafrechtliche Rehabilitierung
Schlagworte
Strafrechtliche Rehabilitierung; sachfremde Unterbringung in Jugendheim
Leitsätze
1. Die Unterbringung in einem Heim für Kinder und Jugendliche der ehemaligen DDR stellt eine Freiheitsentziehung dar.
2. Erfolgte die Unterbringung, weil die Eltern aufgrund politischer Verfolgung dienender Haft an der Betreuung des Kindes oder Jugendlichen gehindert waren, diente sie jedenfalls sachfremden Zwecken.
(Leitsätze der Entscheidung entnommen)
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