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Urteil Stillschweigende Vertragsänderung zur Mietstruktur
Schlagworte
Stillschweigende Vertragsänderung zur Mietstruktur; Umstellung von Brutto- auf Nettomiete zuzüglich Betriebskostenvorauszahlungen
Leitsatz
In der Zustimmung des Mieters zu einem Mieterhöhungsverlangen des Vermieters, welches von einer Nettomiete ausgeht, liegt gleichzeitig eine einvernehmliche (stillschweigende) Änderung der Mietstruktur auf eine Nettokaltmiete zuzüglich Betriebskostenvorauszahlungen anstelle der bisherigen Bruttomiete.
(Leitsatz der Redaktion)
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