« zurück zur Suche
Urteil Sekundärhaftungsrechtsprechung des Architekten nicht auf Sonderfachleute übertragbar
Schlagworte
Sekundärhaftungsrechtsprechung des Architekten nicht auf Sonderfachleute übertragbar; Einrede der Verjährung; Elektroingenieur; Baubetreuung; Bauüberwachung; Baumangel
Leitsatz
Die zur Sekundärhaftung des Architekten entwickelten Grundsätze sind grundsätzlich nicht auf Sonderfachleute anwendbar.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat