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Urteil Scheingeschäft


Schlagworte

Scheingeschäft; Nichtigkeit; Formnichtigkeit; Vorausvergütung bei Grundstückskauf; Vorausquittung; Bestätigung der erst nach Beurkundung erfolgten Zahlung des Kaufpreises im Kaufvertrag; bewusst unrichtige Beurkundung; vorvertragliche Pflichten; Vermögensschaden

Leitsatz

Wird in einem notariellen Grundstückskaufvertrag die Kaufpreiszahlung bestätigt, obwohl sie erst nach der Beurkundung erfolgen soll, stellt die Bestätigung eine Vorausquittung dar. Diese hat für sich genommen weder die Nichtigkeit als Scheingeschäft noch die Formnichtigkeit des Vertrags zur Folge.

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