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Urteil Schadensersatz statt der Leistung
Schlagworte
Schadensersatz statt der Leistung; keine Fristsetzung bei Unmöglichkeit der Nacherfüllung; Fußbodentrocknung nach Wasserschaden
Leitsatz
Wählt ein Unternehmer, der nach einem Wasserschaden in einem Gebäude damit beauftragt ist, den Fußbodenaufbau zu trocknen, und zu diesem Zweck den Fliesenbelag öffnen muss, eine Trocknungsmethode, die zu größeren Schäden am Gebäude als erforderlich führt, ist der Schadensersatzanspruch des Bestellers nicht davon abhängig, dass er dem Unternehmer eine Frist zur Nacherfüllung gesetzt hat.
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