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Urteil Schadensersatz
Schlagworte
Schadensersatz; Verkehrssicherungspflicht; Haftung für Schäden durch vom Dach auf geparkten Pkw herabfallende Eisbrocken; Schneefanggitter
Leitsatz
Wer bei ihm bekannten extremen winterlichen Schneeverhältnissen sein Kraftfahrzeug derart neben einem Gebäude abstellt, dass der Pkw trotz eines Schneefanggitters auf dem Dach durch einen herabfallenden Eisbrocken beschädigt wird, hat keinen Anspruch auf Schadensersatz.
(Leitsatz der Redaktion)
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