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Urteil Rückzahlung der Kaution durch Grundstücksverkäufer


Schlagworte

Rückzahlung der Kaution durch Grundstücksverkäufer

Leitsatz

Zahlt anlässlich der Veräußerung des Hausgrundstücks der Vermieter (Verkäufer) dem Mieter die Kaution zurück, um sich von der fortdauernden Haftung nach § 566 a Satz 2 BGB zu befreien, kann der neue Vermieter (Käufer) nicht nunmehr Leistung der Kaution der Mieter verlangen.

(Leitsatz der Redaktion)

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