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Urteil Rückforderung des irrtümlich errechneten Guthabenbetrags aus einer Betriebskostenabrechnung
Schlagworte
Rückforderung des irrtümlich errechneten Guthabenbetrags aus einer Betriebskostenabrechnung
Leitsatz
Der Vermieter kann nach Ablauf der Abrechnungsfrist auch nicht Rückzahlung eines irrtümlich errechneten Guthabenbetrages aus einer Betriebskostenabrechnung verlangen.
(Leitsatz der Redaktion)
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