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Urteil Rechtliches Gehör


Schlagworte

Rechtliches Gehör; unterbliebene Revision; nachträgliche Zustimmung; Anhörungsrüge

Leitsatz

Die unterbliebene Zulassung der Revision als solche kann den Anspruch auf rechtliches Gehör nicht verletzen. Lässt das Berufungsgericht auf eine Anhörungsrüge hin die Revision nachträglich zu, ohne einen darauf bezogenen Gehörsverstoß festzustellen, ist die Zulassungsentscheidung verfahrensfehlerhaft ergangen und bindet das Revisionsgericht nicht.

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