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Urteil Nebenkostenabrechnung in der Insolvenz des Mieters
Schlagworte
Nebenkostenabrechnung in der Insolvenz des Mieters; Betriebskosten; Saldo; Nachforderung; Insolvenzforderung; Enthaltungserklärung des Insolvenzverwalters; Abrechnungszeitraum
Leitsatz
In der Insolvenz des Mieters ist die einen Abrechnungszeitraum vor Insolvenzeröffnung betreffende Betriebskostennachforderung des Vermieters auch dann (einfache) Insolvenzforderung, wenn der Vermieter erst nach der Insolvenzeröffnung oder nach dem Wirksamwerden der Enthaftungserklärung des Insolvenzverwalters gemäß § 109 Abs. 1 Satz 2 InsO abgerechnet hat.
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