Urteil Nachweis der Erbfolge auf Erbeserben
Schlagworte
Nachweis der Erbfolge auf Erbeserben; Nachweis der Verfügungsbefugnis der gesetzlichen Vertreter für unbekannte Eigentümer
Leitsätze
1. Zum Nachweis der Erbfolge auf Erbeserben bei unterschiedlicher Schreibweise des Nachnamens eines Erben/Erblassers in den vorgelegten Erbscheinen.
2. Zum Nachweis der Verfügungsbefugnis des gesetzlichen Vertreters nach § 11 b VermG kann die Vorlage einer beglaubigten Abschrift der Bestellungsurkunde ausreichend sein, wenn ein Notar zeitnah zu einer beantragten Grundbucheintragung bestätigt, dass die Urschrift bei Abgabe der zur Eintragung erforderlichen Grundbucherklärung vorgelegen hat. Ob die Bestellung richtig und rechtmäßig erfolgt ist, hat das Grundbuchamt nicht zu prüfen.
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