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Urteil Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch für ohne Verschulden verursachten Brandschaden


Schlagworte

Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch für ohne Verschulden verursachten Brandschaden

Leitsätze

1. Der nachbarrechtliche Ausgleichsanspruch für eine Störung, die aus tatsächlichen Gründen nicht abgewehrt werden kann, richtet sich nicht nur gegen den Eigentümer, sondern auch gegen den Nutzer des die Störung hervorrufenden Grundstücks.

2. Wer eine Gefahrenquelle benutzt und beherrscht (hier: Brand durch mit Elektromotor verstellbares Bettkopfteil), haftet auch ohne Verschulden nach § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB analog.

(Leitsätze der Redaktion)

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