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Urteil Nachbarrechtliche Ausschlussfrist für Verlangen auf Einhaltung des Grenzabstands
Schlagworte
Nachbarrechtliche Ausschlussfrist für Verlangen auf Einhaltung des Grenzabstands; Abstandsflächen vor Außenwänden von baulichen Anlagen
Leitsatz
Die Ausschlussfrist nach § 3 Abs. 3 Satz 2 NRG BW gilt auch bei genehmigungsfreien Vorhaben; Fristbeginn ist anstelle des Zugangs der Benachrichtigung nach § 55 LBO BW der Zeitpunkt, in welchem der Nachbar von der (beabsichtigten) Baumaßnahme Kenntnis erlangt.
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