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Urteil Nachbarrechtliche Ausgleichsansprüche wegen bergbaubedingter Erschütterungen
Schlagworte
Nachbarrechtliche Ausgleichsansprüche wegen bergbaubedingter Erschütterungen; Bergbauschäden; versicherungsrechtliche Risikoausschlussklauseln eng auszulegen; zum Inhalt des Begriffs „Schaden“
Leitsatz
Eine Auseinandersetzung über Ausgleichsansprüche gemäß § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB wegen bergbaubedingter Erschütterungen fällt nicht unter den Risikoausschluss für „Bergbauschäden" i.S. von § 3 Abs. 1 c ARB 94/2000.
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