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Urteil Modernisierungszuschlag erst nach Begleichung der Rechnungen
Schlagworte
Modernisierungszuschlag erst nach Begleichung der Rechnungen
Leitsatz
Der Modernisierungszuschlag kann erst dann verlangt werden, wenn die Rechnungen für die geleisteten Arbeiten bezahlt worden sind.
(Leitsatz der Redaktion)
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