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Urteil Modernisierung
Schlagworte
Modernisierung; Fahrstuhlanbau; Duldungspflicht; Härte; einstweilige Verfügung gegen Maßnahmen im Außenbereich; Haushaltseinkommen; Einkommen des Lebensgefährten
Leitsätze
1. Der Anbau eines Fahrstuhls ist vom Mieter als Modernisierungsmaßnahme zu dulden.
2. Bei der Beurteilung, ob die zu erwartende Mieterhöhung eine finanzielle Härte für den Mieter darstellt, ist auch das Einkommen des Lebensgefährten des Mieters zu berücksichtigen.
3. Auch gegen Maßnahmen im Außenbereich kommt eine einstweilige Verfügung des Mieters in Betracht. (Leitsätze der Redaktion)
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