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Urteil Mietvertragskündigung durch Vertreter unter dem Namen des vertretenen Mieters
Schlagworte
Mietvertragskündigung durch Vertreter unter dem Namen des vertretenen Mieters
Leitsatz
Die Kündigung des Mietvertrages durch einen Dritten mit Vollmacht des Mieters unter dessen Namen erfüllt auch dann das Schriftformerfordernis, wenn sie in Druckbuchstaben erfolgt.
(Leitsatz der Redaktion)
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