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Urteil Mietvertrag mit Eheleuten
Schlagworte
Mietvertrag mit Eheleuten; Genehmigung des Mietvertrags durch den nicht mitunterzeichnenden Ehegatten; Kautionsrückzahlung; Abtretung
Leitsatz
Der den Mietvertrag nicht unterzeichnende Ehegatte kann durch Genehmigung Vertragspartei werden. Durch Abtretung wird ein Ehegatte Inhaber des Kautionsrückzahlungsanspruchs.
(Leitsatz der Redaktion)
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