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Urteil Mietminderung wegen Baulärms in der Nachbarschaft
Schlagworte
Mietminderung wegen Baulärms in der Nachbarschaft; erwartbare Bautätigkeiten bei Mietvertragsabschluss; verminderte Gebrauchsgewährung
Leitsatz
Eine Mietminderung wegen Baulärms und/oder Beeinträchtigungen aufgrund von Bauarbeiten ist nicht gerechtfertigt, wenn schon bei Abschluss des Mietvertrages erkennbar mit Bautätigkeiten in der räumlichen Umgebung des Mietobjekts zu rechnen ist; in solchen Fällen sind mit der Aufnahme der Bauarbeiten verbundene Störungen bei Vertragsschluss stillschweigend vorausgesetzt.
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