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Urteil Mietminderung bei Farbabplatzungen an Fenstern und Balkonen
Schlagworte
Mietminderung bei Farbabplatzungen an Fenstern und Balkonen
Leitsätze
1. Zur Mietminderung bei Farbabplatzungen.
2. Abblätternde Farbe an Fenstern berechtigt nicht zur Mietminderung, wenn es sich lediglich um optische Mängel handelt.
(Leitsätze der Redaktion)
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