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Urteil Mietherausgabeanspruch des wahren Zuordnungsberechtigten gegen Verfügungsbefugten
Schlagworte
Mietherausgabeanspruch des wahren Zuordnungsberechtigten gegen Verfügungsbefugten; Aufwendungsersatzanspruch des Verfügungsbefugten gegen Zuordnungsberechtigten
Leitsätze
1. Der nach § 8 VZOG Verfügungsbefugte hat dem wahren Zuordnungsberechtigten zwar nicht nach § 8 Abs. 4 ZVOG, wohl aber nach § 988 BGB die vereinnahmten Mieten herauszugeben.
2. Der wahre Zuordnungsberechtigte hat dem Verfügungsbefugten nur den Erhaltungsaufwand zu ersetzen, den dieser aus den Mieteinnahmen nicht bezahlen kann.
(Leitsätze der Entscheidung entnommen)
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