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Urteil Mieterhöhungsverlangen
Schlagworte
Mieterhöhungsverlangen; Quotelung des auf das Ausstattungsmerkmal der Sammelheizung entfallenden Erhöhungsbetrages bei Verwendung vom Mieter eingebauter Heizkörper für eine neu eingebaute Gastherme
Leitsatz
Ist eine Wohnung mit einer neu eingebauten Gastherme ausgestattet, so ist der auf das Ausstattungsmerkmal Sammelheizung entfallende Erhöhungsbetrag zu quoteln, wenn die Gasetagenheizung ursprünglich auf Mieterkosten eingebaut wurde und Rohre und Heizkörper weiterhin verwendet werden.
(Leitsatz der Redaktion)
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