Urteil Mängelhaftung
Schlagworte
Mängelhaftung; Schadensersatz; Schmerzensgeld; vertragsgemäßer Zustand einer Ferienwohnung in einem älteren Gebäude; Verkehrssicherungspflicht; Hinweispflicht des Vermieters auf unsicheren Zustand; Kausalität; DIN-Normen; Sollbeschaffenheit; Treppensturz; Nachrüstpflicht des Vermieters
Leitsätze
1. Eine Ferienwohnung in einem älteren Gebäude weist, wenn nicht vertraglich etwas anderes vereinbart ist, keinen Mangel auf, sofern ihr Zustand den zur Zeit der Errichtung des Gebäudes geltenden DIN-Normen entspricht
2. Entspricht der bauliche Zustand einer Innentreppe einer vermieteten Ferienwohnung dem im Zeitpunkt der Errichtung geltenden Bauordnungsrecht, ist der verkehrssicherungspflichtige Vermieter zu weitergehenden Sicherungsmaßnahmen nur dann verpflichtet, wenn ihm eine besondere Gefahrenquelle bekannt war oder für ihn erkennbar gewesen wäre.
3. Gegen die Kausalität eines unterlassenen Hinweises des Vermieters auf die heutigen Sicherheitsstandards nicht mehr entsprechende Beschaffenheit der Innentreppe für einen Sturz spricht, dass der Mieter diese bereits zwei Tage ohne Unfall benutzt hatte.
(Leitsätze der Redaktion)
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