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Urteil Lärmbelästigung durch Pensionsbetrieb als Gebrauchsbeeinträchtigung
Schlagworte
Lärmbelästigung durch Pensionsbetrieb als Gebrauchsbeeinträchtigung; Ferienwohnung
Leitsatz
Wird der Pensionsbetrieb in einem Miethaus so erweitert, dass die Wohnung einer langjährigen Mieterin von den durch die Pension genutzten Räumen „eingekreist" wird, liegt keine allmähliche Änderung der allgemeinen Lebensgewohnheiten vor, so dass ein Anspruch auf Unterlassung von vermeidbaren Lärmbelästigungen besteht.
(Leitsatz der Redaktion)
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