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Urteil Kosten für Wartung und Miete von Rauchwarnmeldern als Betriebskosten
Schlagworte
Kosten für Wartung und Miete von Rauchwarnmeldern als Betriebskosten
Leitsatz
Die Kosten für Wartung und Miete von Rauchwarnmeldern stellen „sonstige Betriebskosten" nach § 2 Nr. 17 BetrKV dar.
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