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Urteil Korrektur durch neue Betriebskostenabrechnung
Schlagworte
Korrektur durch neue Betriebskostenabrechnung
Leitsatz
Die Korrektur einer innerhalb der Abrechnungsfrist dem Mieter zugegangenen Betriebskostenabrechnung durch Übersendung einer vollständig neuen Abrechnung nach Ablauf der Ausschlussfrist, die weder klarstellt, dass sie an die Stelle der früheren Abrechnung tritt, noch erkennen lässt, worin die vorgenommene Korrektur besteht, und zudem auch nicht beanstandete Positionen korrigiert, reicht nicht aus.
(Leitsatz der Redaktion)
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