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Urteil Konkrete Darlegung der Beeinträchtigung durch Mängel für Minderungsquote
Schlagworte
Konkrete Darlegung der Beeinträchtigung durch Mängel für Minderungsquote; undichte Fenster
Leitsatz
Für die Bildung einer Minderungsquote bei undichten Fenstern ist vom Mieter im Einzelnen darzulegen, wann und wie der Mietgebrauch beeinträchtigt war.
(Leitsatz der Redaktion)
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