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Urteil Kleinreparaturklausel nicht für Dichtungen von Abflussrohren
Schlagworte
Kleinreparaturklausel nicht für Dichtungen von Abflussrohren
Leitsatz
Eine Klausel zur Übernahme von Kleinreparaturen umfasst nur Gegenstände und Einrichtungen, die dem Zugriff des Mieters unterliegen. Dichtungen von Abflussrohren gehören nicht dazu.
(Leitsatz der Redaktion)
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