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Urteil Klagefrist bei Anträgen auf Rückerwerb von Mauergrundstücken


Schlagworte

Klagefrist bei Anträgen auf Rückerwerb von Mauergrundstücken

Leitsätze

1. Die mit der Abwicklung des Mauergrundstücksgesetzes befasste Stelle löst auch dann die Klagefrist von zwei Monaten nach Zustellung des Bescheides aus, wenn sie nicht nur über den Verkauf an sich entscheidet, sondern auch über die Bedingungen des Verkaufs.

2. Dies gilt auch dann, wenn die befasste Stelle über den Anspruch des Alteigentümers auf Rückerwerb nach § 2 MauerG entscheidet.

3. Die vorgesehene Klagefrist gilt für jeden Bescheid gesondert.

(Leitsätze der Redaktion)

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