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Urteil Keine Pflicht zur regelmäßigen Überprüfung von Herden und Öfen
Schlagworte
Keine Pflicht zur regelmäßigen Überprüfung von Herden und Öfen
Leitsatz
Der Vermieter ist im Rahmen seiner Instandhaltungs- und Verkehrssicherungspflicht nicht gehalten, ordnungsgemäß installierte Öfen in der Wohnung des Mieters ohne besonderen Anlass einer regelmäßigen Kontrolle im Hinblick auf Funktionsfähigkeit und Dichtigkeit der Wandanschlüsse zu untersuchen, sofern keine konkreten Anhaltspunkte für vorhandene Mängel vorliegen (wie BGH vom 15. Oktober 2008, VIII ZR 321/07, GE 2008, 1555 zur Überprüfung von Elektroleitungen).
(Leitsatz der Redaktion)
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