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Urteil Kein Wohnraummietrecht bei Vermietung an juristische Person
Schlagworte
Kein Wohnraummietrecht bei Vermietung an juristische Person
Leitsätze
1. Bei Vermietung einer Wohnung an einen eingetragenen Verein liegt kein Wohnraummietverhältnis vor.
2. Die Anwendung von Wohnraummietrecht auf ein Geschäftsraummietverhältnis kann vereinbart werden; eine Vertragsklausel, wonach die §§ 558 ff. BGB gelten sollen, reicht dafür nicht.
(Leitsätze der Redaktion)
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