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Urteil Kein Sonderkündigungsrecht des Erben des vermietenden Nießbrauchers


Schlagworte

Kein Sonderkündigungsrecht des Erben des vermietenden Nießbrauchers; Mietvertrag auf Lebenszeit; Kündigung bei Beendigung des Nießbrauchs; Vertrag zu Lasten Dritter; Abschluss oder Erschwerung der ordentlichen Kündigung; Eigenbedarfskündigung

Leitsatz

Dem Eigentümer (Alleinerben) steht ein Sonderkündigungsrecht nach Beendigung des Nießbrauchs gemäß § 1056 Abs. 2 BGB nicht zu, wenn der Nießbraucher (Erblasser und Vermieter) mit dem Mieter eine bestimmte Laufzeit des Mietvertrages oder sonstige Einschränkung der ordentlichen Kündigung vereinbart hatte.

(Leitsatz der Redaktion)

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