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Urteil Kein Blockstimmrecht für Wirtschaftsplan
Schlagworte
Kein Blockstimmrecht für Wirtschaftsplan
Leitsatz
Sieht die Teilungserklärung einer Wohnanlage mit zwei Untergemeinschaften vor, dass die Kosten beider Häuser möglichst getrennt zu tragen sind, besteht für die Untergemeinschaften kein Blockstimmrecht hinsichtlich des Wirtschaftsplans, der notwendig alle Wohnungseigentümer betrifft.
(Leitsatz der Redaktion)
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