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Urteil Kautionsrückzahlungsanspruch, Schadensersatzanspruch, Erstattung vorgerichtlich entstandener Rechtsanwaltskosten
Schlagworte
Kautionsrückzahlungsanspruch, Schadensersatzanspruch, Erstattung vorgerichtlich entstandener Rechtsanwaltskosten
Leitsätze
1. Zur Fälligkeit des Kautionsrückzahlungsanspruchs.
2. Dem gewerblichen Vermieter steht ein Schadensersatzanspruch auf Erstattung vorgerichtlich entstandener Rechtsanwaltskosten nicht zu, wenn die den berechneten Kosten zugrunde liegende anwaltliche Tätigkeit i.S. des §§ 249, 254 Abs. 2 BGB nicht erforderlich war. Das ist der Fall, wenn die Tätigkeit des Rechtsanwalts sich auf eine schlichte Zahlungsaufforderung beschränkt.
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