Urteil Hotelreservierungsvertrag, Regeln des Mietrechts, Vorteilsausgleichung, Buchungsplattform
Schlagworte
Hotelreservierungsvertrag, Regeln des Mietrechts, Vorteilsausgleichung, Buchungsplattform
Leitsätze
1. Zum bindenden Zustandekommen eines Hotelreservierungsvertrages bei Einschaltung einer Buchungsplattform.
2. Auf den Hotelreservierungsvertrag sind die Regeln des Mietrechts anzuwenden.
3. Ein Hotelier, der schuldhaft eine unberechtigte Kündigung ausspricht und die Erfüllung des Mietvertrags verweigert, ist dem Mieter gemäß §§ 280 Abs. 1 249 BGB zum Ersatz des daraus kausal entstandenen Schadens verpflichtet.
4. Begünstigende Umstände, die mit dem Schadensereignis in einem qualifizierten Zusammenhang stehen, sind grundsätzlich im Wege der Vorteilsausgleichung schadensmindernd zu berücksichtigen.
5. Der Mitverschuldenseinwand ist nur zu berücksichtigen, wenn der hierfür darlegungs- und beweispflichtige Hotelier konkretisiert, in welchen Hotels bei rechtzeitiger Suche durch die Mieterin vergleichbare Zimmer in der gewünschten Anzahl zu welchen Konditionen buchbar gewesen wären.
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