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Urteil Grundbucheintragung einer GbR
Schlagworte
Grundbucheintragung einer GbR; Bezeichnung einer GbR
Leitsatz
Erwirbt eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Wohnungseigentum, reicht es für die Eintragung des Eigentumswechsels in das Grundbuch aus, wenn die GbR und ihre Gesellschafter mit Namen, Geburtsdatum und Anschrift in einer Anlage zur notariellen Auflassungsverhandlung benannt sind.
(Leitsatz der Redaktion)
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