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Urteil Gesetzliches Rauchverbot in Gaststätten kein Mietmangel


Schlagworte

Gesetzliches Rauchverbot in Gaststätten kein Mietmangel; keine Verpflichtung des Vermieters/Verpächters zu baulichen Maßnahmen für Raucherbereiche; nachträglicher Mangel; enttäuschte Gewinnerwartung; bauliche Maßnahme nach Änderung behördlicher Anforderungen

Leitsätze

a) Das Rauchverbot in § 7 Abs. 1 Nichtraucherschutzgesetz Rheinland-Pfalz stellt keinen Mangel einer verpachteten Gaststätte dar.

b) Der Verpächter ist nicht verpflichtet, auf Verlangen des Pächters durch bauliche Maßnahmen die Voraussetzungen zu schaffen, dass dieser einen gesetzlich vorgesehen Raucherbereich einrichten kann.

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