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Urteil Gästewohnung als wohnwerterhöhendes Merkmal
Schlagworte
Gästewohnung als wohnwerterhöhendes Merkmal; Orientierungshilfe
Leitsatz
Eine Gästewohnung ist auch dann als wohnwerterhöhendes Merkmal der Gruppe 4 des Berliner Mietspiegels zu berücksichtigen, wenn sie von der Mietwohnung etwas mehr als 500 m entfernt ist.
(Leitsatz der Redaktion)
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