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Urteil Flächenanrechnung von Terrassen zur Hälfte
Schlagworte
Flächenanrechnung von Terrassen zur Hälfte; Wohnfläche
Leitsatz
In Berlin ist es auch nach Inkrafttreten der Wohnflächenverordnung ortsüblich, die Fläche von Terrassen zur Hälfte (und nicht zu einem Viertel) anzurechnen.
(Leitsatz der Redaktion)
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