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Urteil Erwerb vom Bauträger
Schlagworte
Erwerb vom Bauträger; anteilige Verweigerung der nach Baufortschritt fälligen Rate bei Baumängeln; voraussichtlicher Beseitigungsaufwand
Leitsatz
Der Erwerber eines Einfamilienhauses vom Bauträger darf die Zahlung einer nach Baufortschritt fälligen Rate des Vertragspreises wegen bis dahin aufgetretener Baumängel in angemessenem Verhältnis zum voraussichtlichen Beseitigungsaufwand auch dann verweigern, wenn der Vertrag im Jahr 2003 geschlossen worden ist (Fortführung von BGH, Urteil vom 10. November 1983 - VII ZR 373/82, BauR 1984, 166 = ZfBR 1984, 35).
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