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Urteil Erstattungsfähige Kosten der Zwangsvollstreckung
Schlagworte
Erstattungsfähige Kosten der Zwangsvollstreckung
Leitsatz
Kosten der Zwangsvollstreckung aus einem für vorläufig vollstreckbar erklärten Urteil sind nicht erstattungsfähig, soweit der Verurteilung durch das Rechtsmittelgericht die materiell-rechtliche Grundlage entzogen wird.
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