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Urteil Eintritt des Vermieters in Mietverhältnis bei fremdnütziger Zwischenvermietung
Schlagworte
Eintritt des Vermieters in Mietverhältnis bei fremdnütziger Zwischenvermietung
Leitsatz
§ 565 BGB, wonach der Vermieter bei der Beendigung eines Mietverhältnisses zur gewerblichen Weitervermietung in die Rechte und Pflichten aus dem Mietverhältnis zwischen dem Mieter und dem Dritten eintritt, gilt nicht für eine fremdnützige Zwischenvermietung (Weitervermietung durch gemeinnützige Organisation an Hilfebedürftigen).
(Leitsatz der Redaktion)
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