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Urteil Eintragung eines Insolvenzvermerks ins Grundbuch bei Grundstück einer Erbengemeinschaft
Schlagworte
Eintragung eines Insolvenzvermerks ins Grundbuch bei Grundstück einer Erbengemeinschaft
Leitsatz
Ein Insolvenzvermerk ist auch dann in das Grundbuch einzutragen, wenn das Grundstück im Eigentum einer Erbengemeinschaft steht und das Insolvenzverfahren über das Vermögen eines der Miterben eröffnet wird.
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