Urteil Eintragung einer Vormerkung per einstweiliger Verfügung
Schlagworte
Eintragung einer Vormerkung per einstweiliger Verfügung; Auflassung; Bewilligung einer Vormerkung; Grundstückskauf; Kettenveräußerung; Zwischenerwerber; Identitätsgebot
Leitsätze
1. Eine einstweilige Verfügung kann nicht Grundlage für die Eintragung einer Vormerkung sein, wenn sie sich nicht gegen den Inhaber des von der Vormerkung betroffenen Rechts richtet.
2. Ohne besondere Anhaltspunkte ist nicht davon auszugehen, dass der eingetragene Eigentümer mit der Auflassung an einen Käufer diesen auch ermächtigen will, vor seiner Eintragung seinerseits einen Zweitkäufer zur Bewilligung einer Vormerkung zu ermächtigen.
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