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Urteil Duldungspflicht bei Modernisierungsmaßnahmen
Schlagworte
Duldungspflicht bei Modernisierungsmaßnahmen; Handtuchheizkörper; größeres Handwaschbecken; Hänge-WC mit Spül-Stopp; Einhebelmischbatterie; Doppelspüle in der Küche
Leitsatz
Der Wohnungsmieter hat folgende Maßnahmen als Modernisierung zu dulden:
im Bad: Austausch eines Heizkörpers durch einen Handtuchheizkörper, eines kleinen durch ein größeres Handwaschbecken, des stehenden WC durch ein wandhängendes WC mit Spül-Stopp und einer Einhebelmischbatterie;
in der Küche: Installation einer Doppelspüle.
(Leitsatz der Redaktion)
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