« zurück zur Suche
Urteil Doppelt negative Berücksichtigung eines fehlenden Bades
Schlagworte
Doppelt negative Berücksichtigung eines fehlenden Bades; Orientierungshilfe; ortsübliche Miete nach dem Berliner Mietspiegel; Sonderabschlag
Leitsatz
Bei der Ermittlung der ortsüblichen Miete nach dem Berliner Mietspiegel kann bei einer Wohnung ohne Bad/mit WC das fehlende Bad doppelt negativ durch den Sonderabschlag nach der Tabellenstruktur und die erste Merkmalgruppe der Orientierungshilfe berücksichtigt werden.
(Leitsatz der Redaktion)
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat